Bußgeldbescheid für „1312“-Tattoo, das gar nicht existierte

Ein Fan des Karlsruher SC sollte für ein Tattoo mit der Aufschrift „1312“, mit der häufig die Botschaft „All Cops Are Bastards“ codiert wird, ein Bußgeld bezahlen. Doch der betroffene KSC-Fan hatte überhaupt keine Tätowierung, die auch nur annährend einen solchen Zahlencode zeigte.

Die Fanhilfe Karlsruhe machte nun den Fall aus dem Sommer 2023 vom Auswärtsspiel des KSC beim SV Wehen in Wiesbaden öffentlich. (Faszination Fankurve, 08.04.2024)

KSC-Fans beim Auswärtsspiel in Wiesbaden u.a. mit einer "ACAB"-Fahne.
KSC-Fans beim Auswärtsspiel in Wiesbaden u.a. mit einer "ACAB"-Fahne. Bild: ULTRA1894.de

Faszination Fankurve dokumentiert die Stellungnahme der Fanhilfe Karlsruhe:

KSC-Fan zu Unrecht einer Ordnungswidrigkeit beschuldigt

Am 18.08.2023 gastierte der Karlsruher Sport-Club in Wiesbaden. Empfangen wurden die Gästefans in der Landeshauptstadt durch ein überraschend großes Aufgebot Polizei. Die vor Ort eingesetzten Beamten zeigten sich insbesondere im Eingangsbereich durch Videografie und Dokumentation einzelner KSC-Fans als unangenehm störend. Deeskalierendes Verhalten seitens des Sicherheitsapparats kann durchaus anders aussehen. Das Spiel endete dann ohne besondere Vorkommnisse.

Umso skurriler erschien es, als im Februar 2024 gleich mehrere Bußgeldbescheide der Stadt Wiesbaden in Karlsruhe eintrafen.

In einem besonders obskuren Bußgeldbescheid lautete der Vorwurf: “Sie trugen am rechten Oberschenkel offen sichtbar ein Tattoo mit der Aufschrift “1312”. Dies stellt eine grob ungehörige Handlung dar, welche im deutlichen Widerspruch zur Gemeinschaftsordnung steht. Diese Aufschrift ist geeignet, das Ansehen der Polizei zu schädigen, so dass dadurch die öffentliche Ordnung beeinträchtigt ist.”.

Ist der scheinbar konstruierte Vorwurf an sich nicht schon absurd genug, so wurde als Beweismittel ein “Bericht” aufgeführt, welcher dem Bußgeldbescheid jedoch nicht beigefügt war. Zudem sei an dieser Stelle erwähnt, dass der Beschuldigte keinerlei Tattoo besitzt, welches auch nur annähernd an die Aufschrift “1312” erinnern könnte. So kann man hier die persönliche Wahrnehmung, Kompetenz oder auch Tauglichkeit des zuständigen Beamten durchaus in Frage stellen.

Natürlich legte der Beschuldigte fristgerecht Einspruch gegen den ausgestellten Bußgeldbescheid ein, worin der Beschuldigte darauf hinwies, dass er gar kein 1312-Tattoo hat. Wenige Wochen später trafen dann nicht nur eine, sondern gleich zwei Einstellungsmitteilungen ein. Dies trug dann einmal mehr zum allgemeinen Kopfschütteln bei.

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