Dachverband der Fanhilfen begrüßt Polizeibeauftragtengesetz

Vor rund einer Woche stimmte der Bundestag für das neue Polizeibeauftragtengesetz. Damit ist der Weg frei für eine unabhängige Anlaufstelle, an die sich Betroffene von polizeilichem Fehlverhalten wenden können. Eine langjährige Forderung von Fußballfans wird damit umgesetzt..

„Wir begrüßen ausdrücklich, dass es zukünftig einen Polizeibeauftragten bzw. eine Polizeibeauftrage für die Bundespolizei geben wird. Mit der Schaffung dieser Stelle ist ebenfalls verbunden, dass die Existenz von Polizeigewalt nach vielen Jahren der Verharmlosung nun endlich vom Deutschen Bundestag anerkannt wird. Mit Blick auf die gewalttätigen Polizeieinsätze im Zusammenhang mit Fußballspielen der vergangenen Wochen ist dies auch ein dringend notwendiges Signal zur richtigen Zeit. Es ist ein erster wichtiger Schritt hin zu einer offenen, modernen und transparenten Polizeiarbeit im gesamten Land. Damit wird nach zwei Jahren des Stillstands das für Fußballfans erste wichtige Versprechen aus dem Koalitionsvertrag der Bundesregierung endlich umgesetzt. Wir erwarten von den politisch Verantwortlichen, dass zeitnah weitere dringend notwendige Maßnahmen wie die Einführung einer Kennzeichnungspflicht folgen“, wird Linda Röttig, Vorstandsmitglied im Dachverband der Fanhilfen e. V., in einer Pressemitteilung zitiert.

Polizei-Einsatz gegen Fans des 1. FC Köln in Bochum
Polizei-Einsatz gegen Fans des 1. FC Köln in Bochum Bild: coloniacs-ultra.com

Zudem werde der oder dem Polizeibeauftragten das Instrument gegeben, weitere Personen anzuhören, um einen Vorfall differenziert betrachten zu können. Die Staatsanwaltschaft habe nun ebenfalls keine Möglichkeit mehr, die Ermittlungen zu blockieren, wodurch der oder die Beauftragte noch unabhängiger arbeiten könne, heißt es in der Mitteilung des Dachverbands der Fanhilfen e.V.

„In der Praxis wird sich nun zeigen, ob die getroffenen Regelungen ausreichen werden, damit polizeiliches Fehlverhalten zielgerichtet im Sinne der Geschädigten und unabhängig verfolgt sowie aufgeklärt wird. Weiteren Anpassungsbedarf sehen wir beispielsweise bei der Möglichkeit der Einschränkungen von Ermittlungen aufgrund eines laufenden Straf- oder Disziplinarverfahren gegen Polizisten. Ebenso brauchen Polizeibeauftragte ein umfangreiches Akteneinsichts- und Zeugnisverweigerungsrecht. Es wird darauf ankommen, die neue Stelle angemessen mit Sach- und Personalmitteln auszustatten, damit diese kein Papiertiger sein wird. Wir werden die zukünftige Arbeit der dann gewählten Person intensiv verfolgen und rufen alle Fußballfans dazu auf, Fehlverhalten der Bundespolizei dort zu melden“, erklärt Linda Röttig abschließend. (Faszination Fankurve, 25.01.2024)

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